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Rundung und Mehrwertsteuerberechnung in B2Brouter

Wenn Sie eine Cent-Differenz in einer Rechnung anpassen müssen, ist wichtig zu beachten, dass in B2Brouter die Mehrwertsteuer nicht gerundet werden kann. Die Anpassung kann nur auf den Gesamtbetrag der Rechnung angewendet werden.

  • Die Mehrwertsteuer wird anhand der Zeilen, Rabatte und angewendeten Steuern berechnet.
  • Die Rundung ändert den Mehrwertsteuerbetrag nicht.
  • Die Anpassung dient nur dazu, den endgültigen Gesamtbetrag der Rechnung zu korrigieren.
  • Angebote unterstützen keine Rundungsanpassung.

So fügen Sie die Anpassung einer Rechnung hinzu:

  1. Öffnen Sie die Rechnung im Bearbeitungsmodus.
  2. Öffnen Sie den Bereich Inkasso.
  3. Aktivieren Sie Referenzen, Vorauszahlungen, Einbehalte hinzufügen.
  4. Verwenden Sie das Feld Rundungsanpassung.

Nachdem dieses Feld ausgefüllt wurde, passt das System den Gesamtbetrag der Rechnung an, ohne die Mehrwertsteuerberechnung zu verändern.

Vor Anwendung der Rundungsanpassung berechnet das System Beträge und Steuern wie gewohnt anhand der Rechnungsdaten.

Wenn Sie einen Rabatt direkt auf eine Zeile anwenden:

  • beeinflusst der Rabatt die Steuerbemessungsgrundlage dieser Zeile
  • wird die Mehrwertsteuer auf den resultierenden Zeilenbetrag neu berechnet
  • ändert die Rundungsanpassung, falls sie danach verwendet wird, nur den endgültigen Gesamtbetrag

Wenn Sie einen Rabatt auf den Gesamtbetrag der Rechnung anwenden:

  • berechnet das System die Beträge und Steuern anhand dieses allgemeinen Rabatts neu
  • wird die Mehrwertsteuer weiterhin automatisch anhand des Ergebnisses berechnet
  • sollte die Rundungsanpassung nur verwendet werden, um die endgültige Cent-Differenz zu korrigieren

Angebote erlauben keine Rundungsanpassung.

Wenn Sie diese Art von Anpassung anwenden müssen, tun Sie dies in der Rechnung, nicht im Angebot.

Die Rundungsanpassung ist nützlich, wenn:

  • Sie den endgültigen Gesamtbetrag mit einem externen Betrag abgleichen müssen
  • eine kleine Cent-Differenz aufgrund von Berechnungskriterien besteht
  • Sie den Gesamtbetrag korrigieren möchten, ohne Zeilen oder Steuern zu ändern

Wenn Sie die Bemessungsgrundlage oder die Mehrwertsteuer ändern müssen, prüfen Sie die Zeilen, Rabatte oder angewendeten Steuern der Rechnung. Sie können auch nachlesen, wie Sie eine Rechnung erstellen.